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Allgemeine Geschäftsbedingungen

I.Leistungs- und Reparaturbedingungen 

§ 1 Geltungsbereich/Vertragsgegenstand  

(1) Die AGB (Allgemeinen Geschäftsbedingungen) der Elektro Just GmbH gelten für die Erbringung von Leistungen (Dienst- und Werkleistungen) nach Maßgabe des jeweils zwischen der Elektro Just GmbH und dem Auftraggeber geschlossenen Vertrages. 

(2) Unsere AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von den AGB der Elektro Just GmbH abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennen wir nicht an, es sei denn, die Elektro Just GmbH hat ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Die AGB der Elektro Just GmbH gelten auch dann, wenn ihrerseits in Kenntnis entgegenstehender oder von deren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Auftraggebers die Bauleistungen vorbehaltlos ausgeführt werden.

(3) Die AGB der Elektro Just GmbH gelten sowohl gegenüber Verbrauchern, als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen. 

§ 2 Angebot und Vertragsschluss, Angebotsunterlagen  

(1) Die Bestellung des Auftraggebers stellt ein bindendes Angebot dar, welches die Elektro Just GmbH innerhalb von 2 Wochen nach Zusendung einer Auftragsbestätigung oder durch Übergabe des Werkes bzw. Erbringung der Werkleistung annehmen kann. Vorher abgegebene Angebote oder Kostenvoranschläge durch die Elektro Just GmbH sind freibleibend.

(2) Alle in den Angeboten und / oder Kostenvoranschlägen der Elektro Just GmbH genannten Massen stellen nur die annähernd ermittelten Werte dar. Die den jeweiligen Abrechnungen zu Grunde zu legenden endgültigen Massen richten sich nach den durch Aufmaß festzustellenden tatsächlich ausgeführten Lieferungen und Leistungen, bei Stundenlohnarbeiten nach den tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden.

(3) An sämtlichen Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen der Elektro Just GmbH, die den Angeboten / Kostenvoranschlägen / Leistungsausführungen zu Grunde liegen, behält sich die Elektro Just GmbH sämtliche Eigentums- und Urheberrechte vor. Dieses gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als vertraulich bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Auftraggeber der ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung der Elektro Just GmbH. 

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen 

(1) Maßgebliche sind die im Vertrag vereinbarten Preise. Verbindliche Preisangaben erfolgen in der Regel aufgrund eines schriftlichen Kostenvoranschlages, in dem sämtliche Angaben und die zur Leistungserbringung bzw. Herstellung des Werkes erforderlichen Materialien im Einzelnen und unter Angabe des Preises aufzuführen sind. Die Elektro Just GmbH ist an einen solchen Kostenvoranschlag gebunden, wenn ihr der Auftrag innerhalb von 4 Wochen nach Eingang des Kostenvoranschlages beim Auftraggeber erteilt wird.

(2) Preiserhöhungen sind möglich, wenn sich nach Vertragsabschluss bestimmte Erschwernisse für die Leistungserbringung der Elektro Just GmbH ergeben, die ihr vor Angebotsabgabe nicht schriftlich mitgeteilt worden sind. Solche Erschwernisse sind insbesondere die erschwerte Erreichbarkeit der Baustelle. 

(3) Die Gesamtvergütung (gegebenenfalls nach Abzug geleisteter Teilzahlungen) ist nach Abnahme innerhalb von 10 Tagen und ohne Skontoabzug zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Es gelten die gesetzlichen Regelungen hinsichtlich der Folgen des Zahlungsverzugs. 

(4) Für in sich abgeschlossene Leistungsteile kann nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen seitens der Elektro Just GmbH eine Abschlagszahlung in Höhe des erbrachten Leistungswertes verlangt werden. 

(5) Dem Auftraggeber steht ein Aufrechnungsrecht nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten, von der Elektro Just GmbH anerkannt oder mit der Hauptforderung der Elektro Just GmbH synallagmatisch (im Gegenseitigkeitsverhältnis) verknüpft sind. Soweit der Auftraggeber Unternehmer ist, ist ein Zurückbehaltungsrecht ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung des Auftraggebers stammt aus demselben Vertragsverhältnis und ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. 

§ 4 Leistungszeit 

Sind von Seiten der Elektro Just GmbH Ausführungs- bzw. Fertigstellungsfristen angegeben und zur Grundlage für die Auftragserteilung gemacht worden, verlängern sich solche Fristen in den Fällen von Streik und höherer Gewalt, und zwar jeweils für die Dauer der jeweiligen Verzögerung.  
§ 5 Haftung für Mängel 

(1) Für etwaige Mängel leistet die Elektro Just GmbH nach ihrer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Neuherstellung. Sofern die Nachbesserung fehl schlägt, die Erfüllung ernsthaft und endgültig verweigert wird oder die Beseitigung des Mangels und Nacherfüllung wegen unverhältnismäßig hoher Kosten verweigert wird, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl nur Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. 

(2) Das Recht auf Rücktritt steht dem Auftraggeber nicht zu, wenn die Pflichtverletzung unerheblich ist. 

(3) Für die Verjährung der Mängelansprüche gilt § 634 a BGB für Bauwerke und Werke, deren Erfolg in der Erbringung von Planungs- und Überwachungsleistungen hierfür besteht. Mängelansprüche in Bezug auf Reparaturleistungen und hinsichtlich der Lieferung neu hergestellter Sachen und über Werkleistungen verjähren in einem Jahr. Dieses gilt nicht, soweit es sich um Schadenersatzansprüche wegen Mängeln handelt. Für Schadenersatzansprüche wegen eines Mangels gilt § 6 dieser AGB. (4) Garantien im Rechtssinne erhält der Auftraggeber durch die Elektro Just GmbH nicht.

§ 6 Haftung für Schäden 

(1) Die Haftung der Elektro Just GmbH für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dieses gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden, Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten, das heißt von Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist, sowie dem Ersatz von Verzugsschäden nach § 286 BGB. Insoweit haftet die Elektro Just GmbH für jeden Grad des Verschuldens. 

(2) Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen der Elektro Just GmbH. 

(3) Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Auftraggebers beruhen, für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres, beginnend mit der Entstehung des Anspruchs bzw. bei Schadenersatzansprüchen wegen eines Mangels ab Abnahme des Gewerkes. Für Schäden aufgrund eines Mangels des hergestellten Bauwerkes, verjähren derartige Ansprüche in 5 Jahren. 

(4) Soweit die Schadenersatzhaftung gegenüber der Elektro Just GmbH ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dieses auch im Hinblick auf die persönliche Schadenersatzhaftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Elektro Just GmbH. 

§ 7 Eigentumsvorbehalt 

(1) Bei Verträgen mit Verbrauchern behält sich die Elektro Just GmbH das Eigentum an den vor ihr gelieferten Materialien bzw. neu hergestellten Sachen bis zur vollständigen Zahlung der Vergütung vor.  

(2) Ist der Auftraggeber Unternehmer, behält sich die Elektro Just GmbH das Eigentum an den von ihr gelieferten Materialien und neu hergestellten Sachen bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.  

(3) Werden Eigentumsvorbehaltsgegenstände als wesentliche Bestandteile in das Grundstück/Gebäude des Auftraggebers eingebaut, so tritt der Auftraggeber schon jetzt die aus einer etwaigen Veräußerung des Grundstückes oder von Grundstücksrechten entstehenden Forderungen in Höhe des Rechnungswertes der Eigentumsvorbehaltsgegenstände mit allen Nebenrechten an die Elektro Just GmbH ab.

 

II. Allgemeine Verkaufsbedingungen 

§ 1 Geltungsbereich/Vertragsgegenstand 

(1) Die AGB (Allgemeinen Geschäftsbedingungen) der Elektro Just GmbH gelten für die Lieferung von beweglichen Sachen nach Maßgabe des zwischen ihr und dem Kunden geschlossenen Vertrages. 

§ 2 Angebot und Vertragsschluss, Angebotsunterlagen 

(1) Die Bestellung des Auftraggebers stellt ein bindendes Angebot dar, welches die Elektro Just GmbH innerhalb von 2 Wochen nach Zusendung einer Auftragsbestätigung oder durch Übergabe des Werkes bzw. Erbringung der Werkleistung annehmen kann. Vorher abgegebene Angebote oder Kostenvoranschläge durch die Elektro Just GmbH sind freibleibend. 

(2) Alle in den Angeboten und/oder Kostenvoranschlägen der Elektro Just GmbH genannten Massen, stellen nur die annähernd ermittelten Werte dar. Die den jeweiligen Abrechnungen zu Grunde zu legenden endgültigen Massen richten sich nach den durch Aufmaß festzustellenden tatsächlich ausgeführten Lieferungen und Leistungen, bei Stundenlohnarbeiten nach den tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden. 

(3) An sämtlichen Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen der Elektro Just GmbH, die den Angeboten/Kostenvoranschlägen/Leistungsausführungen zu Grunde liegen, behält sich die Elektro Just GmbH sämtliche Eigentums- und Urheberrechte vor. Dieses gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als vertraulich bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Auftraggeber der ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung der Elektro Just GmbH. 

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen 

(1) Der angebotene Kaufpreis ist bindend. Gegenüber Verbrauchern ist die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten. 

(2) Ist der Kunde Unternehmer, sind die angegebenen Preise Nettopreise, die zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer, Verpackung, Fracht, Porto und Versicherung sowie Sonderleistungen zu verstehen sind. 

(3) Ist der Kunde Verbraucher, sind Preisänderungen zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als 4 Monate liegen. Ändern sich danach bis zur Lieferung die Löhne oder die Materialkosten, so ist die Elektro Just GmbH berechtigt, den Preis angemessen entsprechend den Kostensteigerungen oder in den Kostensenkungen zu ändern. Der Kunde ist zum Rücktritt nur berechtigt, wenn eine Preiserhöhung den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten zwischen Bestellung und Auslieferung nicht nur unerheblich übersteigt. 

(4) Ist der Kunde Unternehmer, gilt der vereinbarte Preis. Hat sich der Preis zum Zeitpunkt der Leistungserbringung durch eine Änderung des Marktpreises oder durch Erhöhung der von in die Leistungserbringung einbezogenen Dritten verlangten Entgelte erhöht, gilt der höhere Preis. Liegt dieser 20 % oder mehr über dem vereinbarten Preis, hat der Kunde das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Dieses Recht muss unverzüglich nach Mitteilung des erhöhten Preises geltend gemacht werden.

(5) Die Gesamtvergütung ist innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Ware und ohne Skontoabzug zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzuges. 
(6) Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten von der Elektro Just GmbH anerkannt oder mit deren Hauptforderung synallagmatisch (im Gegenseitigkeitsverhältnis) verknüpft sind. Ist der Kunde Unternehmer, ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. 

§ 4 Leistungszeit Gefahrübergang 

(1) Sind von der Elektro Just GmbH Lieferfristen angegeben und zur Grundlage für die Auftragserteilung gemacht worden, verlängern sich solche Fristen bei Streik und in Fällen höherer Gewalt, und zwar für die Dauer der jeweiligen Verzögerung. Das Gleiche gilt, wenn der Kunde etwaige Mitwirkungspflichten nicht erfüllt. 

(2) Ist der Kunde Unternehmer, ist, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, die Lieferung ab Werk vereinbart. 

§ 5 Haftung für Mängel 

(1) Die Elektro Just GmbH haftet bei Vorliegen eines Mangels nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit sich aus dem Nachfolgenden keine Einschränkungen ergeben. Der Verbraucher hat offensichtliche Mängel gegenüber der Elektro Just GmbH innerhalb von 2 Wochen nach Auftreten des Mangels in Textform anzuzeigen. Erfolgt die Anzeige nicht innerhalb der vorgenannten Frist, erlöschen die Gewährleistungsrechte. Das gilt nicht, wenn der Mangel durch die Elektro Just GmbH arglistig verschwiegen oder durch diese eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen wurde. 

(2) Ist der Kunde Unternehmer, behält sich die Elektro Just GmbH bei Vorliegen eines Mangels die Wahl der Art der Nacherfüllung vor. 

(3) Ist der Kunde Verbraucher, beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei der Lieferung neuer Sachen 2 Jahre, bei Lieferung gebrauchter Sachen 1 Jahr. Die Frist beginnt mit Gefahrübergang. Dieses gilt nicht, soweit es sich um Schadenersatzansprüche wegen Mängeln handelt. Für Schadenersatzansprüche wegen eines Mangels gilt § 6. 

(4) Ist der Kunde Unternehmer, beträgt die Gewährleistungsfrist immer 1 Jahr. Die Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt. Es gilt nicht, soweit es sich um Schadenersatzansprüche wegen Mängeln handelt. Für Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels gilt § 6. 

(5) Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch die Elektro Just GmbH nicht.

§ 6 Haftung und Schäden 

(1) Die Haftung der Elektro Just GmbH für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dieses gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden, Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten, das heißt von Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist, sowie dem Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB). Insoweit haftet die Elektro Just GmbH für jeden Tag des Verschuldens. 

(2) Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen der Elektro Just GmbH. 

(3) Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Kunden beruhen, für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres beginnend mit der Entstehung des Anspruchs bzw. bei Schadenersatzansprüchen wegen eines Mangels ab Übergabe der Sache. 

(4) Soweit die Schadenersatzhaftung gegenüber der Elektro Just GmbH ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt diese auch im Hinblick auf die persönliche Schadenersatzhaftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Elektro Just GmbH. 

§ 7 Eigentumsvorbehalt 

(1) Bei Verträgen mit Verbrauchern behält sich die Elektro Just GmbH das Eigentum an dem Kaufgegenstand bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. 

(2) Ist der Kunde Unternehmer, behält sich die Elektro Just GmbH das Eigentum an der Ware bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen gegen den Besteller vor, auch wenn die konkrete Ware bereits bezahlt wurde. 

(3) Der Kunde ist, wenn dieser Unternehmer ist, verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat der Besteller, wenn er Unternehmer ist, die Elektro Just GmbH unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Gleichsam hat der Besteller die Elektro Just GmbH zu benachrichtigen, wenn Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung im Sinne der Insolvenzordnung unmittelbar bevor stehen oder ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, der Elektro Just GmbH die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den der Elektro Just GmbH entstandenen Ausfall.

(4) Ist der Besteller Unternehmer, ist er zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Besteller an die Elektro Just GmbH in Höhe des mit der Elektro Just GmbH vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Umsatzsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Der Besteller bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis der Elektro Just GmbH, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Die Elektro Just GmbH wird jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. 

(5) Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Bestellter erfolgt, wenn der Besteller Unternehmer ist, stets namens und im Auftrag für die Elektro Just GmbH. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Bestellers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, der Elektro Just GmbH nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwirbt die Elektro Just GmbH das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes der Kaufsache der Elektro Just GmbH zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Besteller der Elektro Just GmbH anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für die Elektro Just GmbH verwahrt, zur Sicherung der Forderung der Elektro Just GmbH gegen den Besteller tritt der Besteller auch solche Forderungen an die Elektro Just GmbH ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen. Die Elektro Just GmbH nimmt diese Abtretung schon jetzt an.  

(6) Die Elektro Just GmbH verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers frei zu geben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.

II. Allgemeine Schlussbestimmungen 

§ 1 Rechtswahl/Gerichtsstand 

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Sobald sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort der Geschäftssitz der Elektro Just GmbH. Die gesetzlichen Regelungen über die Gerichtsstände bleiben unberührt, soweit sich nicht aus der Sonderregelung des Abs. 3 etwas anderes ergibt. 

(3) Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtlichem Sondervermögen das für den Geschäftssitz der Elektro Just GmbH zuständige Gericht.  

§ 2 Hinweis zur Streitbeilegung in Verbrauchersachen nach VSBG

Die Elektro Just GmbH nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.